E-Mail-Archivierung mit MailStore

Archiviere geschäftliche E-Mails sicher, effizient und gesetzeskonform. Wir richten MailStore für dich ein und bleiben deine Ansprechperson.

Warum E-Mail-Archivierung Pflicht ist

Unternehmen müssen ihre E-Mails gemäß § 257 Abs. 4 HGB und § 147 AO sorgfältig archivieren. Das betrifft alle Nachrichten, die Handels- oder Geschäftsbriefe sind oder für die Buchhaltung relevant sind, zum Beispiel Angebote, Aufträge und Rechnungen.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) verlangen dabei, dass diese E-Mails vollständig, unveränderbar und jederzeit lesbar aufbewahrt werden. Mit unserem Archivierungspaket erfüllst du diese Anforderung ohne Aufwand.

Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Powered by EBERTLANG Distribution GmbH

Als dein Reseller bieten wir hochwertige Archivierungslösungen in Zusammenarbeit mit MailStore und unserem Partner EBERTLANG an. Gemeinsam machen wir deine E-Mail-Verwaltung sicher und gesetzeskonform.

Was dir die Archivierung bringt

  • Vollständig archiviert

    Ein- und ausgehende E-Mails werden automatisch und lückenlos ins Archiv übernommen.

  • Unveränderbar gespeichert

    Archivierte E-Mails lassen sich nicht nachträglich verändern. Genau das verlangen die GoBD.

  • Schnell wiedergefunden

    Mit der Volltextsuche findest du auch Jahre alte Nachrichten und Anhänge in Sekunden.

  • Mit starken Partnern

    Wir setzen die Archivierung gemeinsam mit MailStore und dem Distributor EBERTLANG um.

Preis

Ein Postfach, 25 GB Speicher, ein fairer Monatspreis. Für mehrere Postfächer erstellen wir dir gern ein Angebot.

Pakete werden geladen.

Alle Preise sind Endpreise pro Monat. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Häufige Fragen zur E-Mail-Archivierung

Muss mein Unternehmen E-Mails archivieren?

Kaufleute und Unternehmen müssen geschäftliche E-Mails aufbewahren, wenn sie Handels- oder Geschäftsbriefe oder buchungsrelevante Unterlagen sind (§ 257 HGB, § 147 AO). Je nach Inhalt gelten Fristen von sechs, acht oder zehn Jahren. Ob und wie das für dich gilt, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Was bedeutet „revisionssicher“?

Die GoBD verlangen, dass aufbewahrungspflichtige Unterlagen vollständig, unveränderbar und jederzeit verfügbar archiviert werden. Ein normales Postfach erfüllt das nicht, weil E-Mails gelöscht oder verändert werden können.

Reicht ein Backup meines Postfachs nicht aus?

Ein Backup sichert einen Zustand zu einem Zeitpunkt. Eine Archivierung übernimmt dagegen jede E-Mail dauerhaft und unveränderbar und macht sie durchsuchbar. Für die gesetzlichen Pflichten ist ein Backup allein in der Regel nicht ausreichend.

Funktioniert das auch mit meinem bestehenden E-Mail-Anbieter?

Sprich uns an. Wir prüfen gemeinsam mit dir, wie sich dein Postfach anbinden lässt.

Mehrere Postfächer archivieren?

Wir erstellen dir ein passendes Angebot für dein Team.